Fernsehempfang
TV-Empfang in Wohnungen der Immobiliengruppe
Voraussetzungen für die Genehmigung einer Sat-Anlage
Genau an diesem Punkt kommt es leider zu Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter: Während mancher Mieter gerne eine Satellitenempfangsanlage montieren oder aufstellen möchte, hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse daran, die Montage bzw. das Aufstellen zu untersagen: Die Parabolantennen beeinträchtigen nachhaltig das Erscheinungsbild des Wohnhauses, denn vielfach werden sie unsachgemäß angebracht. Heimwerker-Bohrlöcher durch Fensterrahmen oder die Fassade sind nur ein Beispiel.
Auch die Immobiliengruppe untersagt per Mietvertrag das Anbringen/Aufstellen einer Satellitenempfangsanlage, da die Wohnhäuser mit moderner Kabeltechnik ausgestattet sind. Vom Kooperationspartner Kabel Deutschland werden vielfältige Zusatzleistungen insbesondere im Bereich der ausländischen Programme angeboten. Durch eine zusätzliche Digitalbox können polnische, russische, englischsprachige, spanische, türkische, portugiesische und italienische TV-Programme empfangen werden. Je nach Sprachgruppe können diese Zusatzangebote ab monatlich 2,90 EUR direkt bei Kabel Deutschland bezogen werden. Nähere Informationen hierzu sind in den Servicecentern der Immobiliengruppe erhältlich.
Ärgernis „Schüssel“
Obwohl die Mitarbeiter der Immobiliengruppe immer wieder darauf hinweisen, dass das Anbringen oder Aufstellen von Parabolantennen untersagt ist, ist eine Zunahme der „Schüsseln“ neben Fensterbänken und auf Balkonen zu verzeichnen. Installiert aber ein Mieter ohne Genehmigung eine „Schüssel“, ist dies illegal! Hier nimmt manches Verhängnis seinen Lauf: Der Mieter wird zunächst schriftlich aufgefordert, binnen zwei Wochen die Sat-Anlage zu entfernen und die entstandenen Schäden zu beseitigen. Kommt der Betreiber dieser Aufforderung nicht nach, droht ihm die Klage auf Entfernung der Parabolantenne. Es entstehen dabei Kosten aus dem Gerichtsverfahren, der Vollstreckung und dem Entfernen der Anlage. Da kommen schnell mal bis zu 1.200 EUR zusammen. Wenn es ganz dick kommt, ist der Betreiber auch noch haftbar für die entstandenen Schäden am Wohnhaus.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Kann ein Mieter sein besonderes Interesse auf den Fernsehempfang per Satellit nachweisen, kann die Immobiliengruppe das Aufstellen einer Parabolantenne ausnahmsweise genehmigen. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass deutschstämmige Mieter keine Genehmigung erhalten.
Jeder Antrag auf Genehmigung wird dabei individuell geprüft. Ist eine solche Genehmigung schriftlich erteilt, ist der Mieter verpflichtet, die Parabolantenne von einem behördlich konzessionierten Fachbetrieb aufstellen zu lassen und eine Kaution in Höhe von 250 EUR zu hinterlegen.
Genehmigungen für selbst montierte Modelle werden nicht erteilt.
Das Formular zur Genehmigung ist in allen Servicecentern der Immobiliengruppe erhältlich und steht auf dieser Seite als PDF-Download zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch persönlich in Ihrem Servicecenter vor Ort beraten lassen.

