TKG-Novelle

Das sollten Sie wissen

Wer eine Wohnung bei der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mbH gemietet hat, zahlt heute im Rahmen der monatlichen Betriebskosten die Gebühr für das Kabelfernsehen mit. Grundlage hierfür war über lange Jahre die Umlagefähigkeit der Entgelte für den TV-/Breitbandanschluss.

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Spätestens zum 1. Juli 2024 können Vermieter diese Entgelte nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen. Stattdessen muss jeder Haushalt einen Einzelvertrag mit einem Anbieter abschließen und abrechnen.

Vodafone ist langjähriger Vertragspartner der Saarbrücker Siedlung und kann die Bewohnerinnen und Bewohner weiterhin in gewohnt guter Qualität mit TV, aber auch mit Internet und Telefon versorgen.
Der bisherige Sammel-Inkassovertrag für die Kabel-Festnetz-Versorgung wurde in eine Versorgungsvereinbarung mit Einzelinkasso umgewandelt. Damit profitieren die Mieterinnen und Mieter auch nach dem 1. Juli 2024 von Sonderkonditionen für die TV- und Hörfunkversorgung.
Vodafone wird voraussichtlich im Dezember 2023 mit den Vertriebsmaßnahmen in den Beständen der Immobiliengruppe starten und die aktuellen Produkte anbieten.

Der Telekommunikationsmarkt wird von zahlreichen Anbietern bedient. Deren Vermarktungsbemühungen führen zuweilen zu Verwirrung und Fragen. Sollten Sie als Mieterin oder Mieter unsicher sein, ob ein Anbieter seriös agiert, können sie sich gerne an Ihren Kundenbetreuer bei der Siedlung wenden.