Donnerstag, 28. Januar 2016

Satelliten-Schüsseln müssen entfernt werden

Siedlungsgesellschaft fordert Mieter zum Entfernen ihrer Parabolantennen auf

Im Dezember waren in den Wohnquartieren der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft Hausmeister und Kundenbetreuer unterwegs, um einen aktuellen Überblick über das Anbringen nicht genehmigter Satelliten-Anlagen zu erhalten. Das Ergebnis: 469 unerlaubt und meist unfachmännisch angebrachte Parabolantennen. Damit ist nun Schluss.

In den Mietverträgen der Siedlungsgesellschaft wird unmissverständlich darauf hingewiesen, dass eine Genehmigung zum Aufstellen einer Satellitenanlage eingeholt werden und die Montage durch eine Fachfirma erfolgen muss. Denn leider wird durch das Anbringen in Eigenregie nicht nur die Immobilie optisch verschandelt, sondern auch beschädigt, indem durch Fensterrahmen und Mauerwerk mit Wärmedämmung munter fröhlich durchgebohrt wird.
Bereits 2013 wurden Bewohner zum Entfernen ihrer privaten Parabolantennen aufgefordert, doch durch die Mieterfluktuation prangen inzwischen wieder zahlreiche neue Schüsseln an den Fassaden:

Mitte Dezember wurden daher alle Mieter, bei denen eine nicht genehmigte Parabolantenne entdeckt wurde, schriftlich aufgefordert, diese binnen vier Wochen zu entfernen. Das Schreiben enthielt nützliche Informationen zum Fernsehempfang über das Internet.

Da die Wohnungen der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mit rückkanalfähigen Kabelanschlüssen ausgestattet sind, müssen die Mieter die Parabolantennen auf jeden Fall entfernen. Denn das Internet-Fernsehen wird von den Gerichten als gleichwertige Informationsquelle angesehen.

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