Montag, 20. März 2023

Saarbrücken bekommt einen Mietspiegel

Ein qualifizierter Mietspiegel sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt und trägt dazu bei, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

Landeshauptstadt erstellt ersten qualifizierten Mietspiegel

Der Mietspiegel, der ab 1. Januar 2024 für Städte ab 50.000 Einwohner verpflichtend ist, gibt einen verlässlichen Überblick über das aktuelle Mietpreisniveau und die Faktoren, die die Mieten beeinflussen.

Die Erstellung obliegt der Stadtverwaltung. Sie erfolgt nach wissenschaftlichen Grundsätzen und wird auf der Grundlage von Wohnungsdaten errechnet, die die Landeshauptstadt mittels einer schriftlichen Befragung ab voraussichtlich Mitte April durchführen wird. Dabei erhalten Haushalte und Vermieter, welche stichprobenartig ermittelt werden, entsprechende Schreiben, um sich an der Befragung zu beteiligen.

Die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft hat mehr als 6.700 Wohnungen in Saarbrücken. Es ist davon auszugehen, dass eine gewisse Anzahl an Mieterinnen und Mietern einen Fragebogen erhalten.

Die Siedlung bittet als Vermieterin die betroffenen Haushalte, diese Aufgabe ernst zu nehmen. Wer die Fragen nicht alleine beantworten kann, kann sich gerne an das zuständige Servicecenter wenden. Adressen und Öffnungszeiten sind zu finden unter www.ig-sb.de/servicecenter, weitere Informationen zur Erstellung des Mietspiegels gibt es auf der Homepage der Landeshauptstadt unter diesem Link.

Je mehr Haushalte den Fragebogen zurücksenden, desto aussagekräftiger werden die erhobenen Daten für den Mietspiegel.