Hinweisgeberstelle

Hinweisgeberstelle der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, aufsichtsrechtlicher und interner Regelungen, die Prinzipien unseres Verhaltenskodex und unserer Mitarbeiterleitlinien haben für unsere Unternehmen zur Erfüllung einer erfolgreichen Compliance-Kultur oberste Priorität. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind wir darauf angewiesen, dass mögliche Rechtsverstöße und Fehlverhalten im beruflichen Kontext auch gemeldet werden. Durch die Meldung von Verstößen ist eine frühzeitige Aufarbeitung und Unterbindung möglich, um Schaden von uns, unseren Beschäftigten, Geschäftspartnern und Kunden und Kundinnen abzuwenden.

Mit der Einrichtung einer internen Meldestelle kommen wir unserer gesetzlichen Verpflichtung im Rahmen des Hinweisgeberschutzsystems nach.
Die Meldestelle ist Ansprechpartner bei Hinweisen auf Straftaten der Mitarbeitenden der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen stehen (z.B. Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen) sowie sonstige Formen unzulässiger oder unredlicher Verhaltensweisen, sofern diese Verstöße straf- und bußgeldbewährt sind.

Hinweisgeber können alle sein, die Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext erlangen können (z.B. Angestellte, Aufsichtsräte, Praktikanten).
Die Meldestelle für Hinweisgeber nimmt Meldungen absolut vertraulich entgegen. Informationen über die Identität der hinweisgebenden Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt die Meldestelle nicht an die Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH weiter – es sei denn es liegt eine gesetzliche Ausnahme oder Einwilligung vor.

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir die DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH betraut. Die Hinweisgeberstelle ist online abrufbar und wird technisch betreut von der Akarion AG.
Die Datenverarbeitung innerhalb der Plattform obliegt der DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH. Sie ist als externe Dienstleisterin Verantwortliche i.S.v. Art. 4 Abs.7 DSGVO.

Die hinweisgebende Person hat grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen der Abgabe einer Meldung an eine interne oder externe Meldestelle. Die interne Meldestelle gewährleistet in aller Regel den besten Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn dem gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es der hinweisgebenden Person unbenommen, sich an eine externe Meldestelle zu wenden.

Externe Meldestelle ist das Bundesamt für Justiz, auf dessen Homepage Sie weitere Informationen finden können. Mehr Informationen zum Hinweisgeberschutz finden Sie zudem auf der entsprechenden Homepage des Bundesministeriums für Justiz.

Die Hinweisgeberstelle ist nicht für allgemeine Beschwerden gedacht. Falls Kundinnen und Kunden Beschwerden mitteilen wollen, sind in diesem Fall die direkten Ansprechpartner zu kontaktieren. Auch für Beschwerden gegen Mitarbeitende der Saarbrücker Immobilienverwaltungs- und Baubetreuungsgesellschaft mbH, bspw. wegen unterbliebener Rückmeldung, sind die fachlich zuständigen Stellen zu kontaktieren.

Nach den Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes sind Hinweisgeber verpflichtet, nur wahrheitsgemäße Angaben zu machen und keine wissentlich falschen Verdächtigungen zu äußern. Ein Missbrauch der Meldestelle kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.