Gebührenabrechnung für Kabel-TV über Nebenkostenabrechnung fällt weg
Lange Jahre war es so, dass der Fernsehempfang in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten abgerechnet wurde. Hierbei handelt es sich um ein so genanntes Nebenkostenprivileg, weil die Haushalte einerseits von vergünstigten Sammelverträgen des Hauseigentümers profitieren konnten, die Kosten andererseits aber auch gezahlt werden mussten, wenn der Kabelanschluss nicht genutzt wurde.
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