Dienstag, 17. März 2026

Mietanpassung bei der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft

Die SGS führt in diesem Jahr die erste größere Mietanpassung seit längerem durch. Die Erhöhung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Regelungen. Grundlage ist der aktuelle Mietspiegel der Landeshauptstadt Saarbrücken.

Die Erhöhung ist zwingend erforderlich, um weiterhin einen Gestaltungsspielraum bei der Wohnraumversorgung in der Landeshauptstadt zu haben.
Betroffen sind mehr als 4.000 Mietparteien: Bei diesen Haushalten liegen zum Zeitpunkt, zu welchem die Erhöhung in Kraft treten soll, also zum 1. Juni 2026, Anpassungen der Grundmiete mehr als 15 Monate zurück.
Um einzelne Haushalte nicht über Gebühr zu belasten, wird es keine Mieterhöhung über 50 Euro geben. Bei mehr als 1.000 Mieterhöhungen wurde der Betrag in dieser Höhe gekappt.

Die durchschnittliche Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche in den von der Mieterhöhung betroffenen Haushalten liegt derzeit bei 5,98 €, nach der durchgeführten Mieterhöhung beträgt der durchschnittliche Quadratmeterpreis 6,54 €.

Bei Fragen zur Mieterhöhung können sich Mieterinnen und Mieter jeweils an ihr zuständiges Servicecenter wenden. Die Ansprechpartner*innen sind auf der ersten Seite des Schreibens einschließlich Telefonnummer und Mailadresse zu finden.

In Bezug auf die Durchführung von Mieterhöhungen sei erwähnt, dass auch ein kommunales Unternehmen wie die Siedlungsgesellschaft angehalten ist, wirtschaftlich zu arbeiten, um den Immobilienbestand langfristig attraktiv und marktfähig zu halten.

Die Siedlungsgesellschaft investiert kontinuierlich in ihren Wohnungs- und Gebäudebestand. So flossen 2025 rund zwei Mio. Euro in die Modernisierung des Bestandes. Hinzu kamen mehr als 7,5 Mio. Euro für die Instandsetzung von Leerwohnungen und für Reparaturen.

Ferner hat das Unternehmen auch gestiegene Lohnkosten im Rahmen der Tarifverhandlungen in den letzten Jahren zu kompensieren.