Gerne reservieren wir Ihnen Ihr neues Zuhause und vereinbaren mit Ihnen einen persönlichen Besichtigungstermin. Anlaufstellen sind unser Kundencenter in der St. Johanner Straße 110 und unser Servicecenter Folsterhöhe im Vogelsborn 2. Kontaktdaten finden Sie unter den jeweiligen Wohnungsexposés.
WICHTIG:
Für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Öffentlich geförderte Wohnungen können zu günstigeren Kaltmieten angeboten werden als vergleichbarer Wohnraum, welcher frei finanziert wird. Deshalb unterliegt öffentlich geförderter Wohnraum für einen vorab definierten Zeitraum der sog. Zweckbindung.
Durch die Zweckbindung wird
- der Mietpreis für die Bindungsdauer festgeschrieben,
- das maximale, bereinigte Jahresbruttoeinkommen von bezugsberechtigten Personen festgelegt,
- die Anzahl der Personen festgelegt, die eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen dürfen.
Die Wohnflächen (Ca.-Angaben) und Haushaltsgrößen für öffentlich geförderten Wohnraum sind wie folgt festgelegt:
1 Person | bis 45 m² Wohnfläche | 1-2 ZKB |
2 Personen | bis 60 m² Wohnfläche | 2 ZKB |
3 Personen | bis 85 m² Wohnfläche | 3 ZKB |
4 Personen | bis 95 m² Wohnfläche | 3-4 ZKB |
Hier geht´s in Ihr neues Zuhause
Zweizimmer-Wohnung
Das ideale Zuhause für Paare jeden Alters.
Energieausweis (gültig bis 29.03.2033):
Bedarfsausweis
Endenergiebedarf: 80,7 kWh/(m²·a)