In den 1960er Jahren entstand am Rand des Stadtteils Alt-Saarbrücken die Wohnsiedlung Folsterhöhe. Sie besteht aus neun Wohnhäusern mit sechs bis 16 Wohnetagen und wurde in Betonfertigbauweise errichtet. Zwei 13-Geschosser bestimmen das Bild der Folsterhöhe auf Grund ihrer Größe mit 140 Metern Breite und 42 Metern Höhe.

Die Fakten

Foto: SGS

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Von 2015 bis Sommer 2018 wurde das Hochhaus Vogelsborn 2-6 mit 244 Wohnungen und zwei Gewerbeeinheiten saniert. Nach rund 50 Jahren entsprachen Fassade, Haustechnik, Fensterelemente und Gebäudezustand insgesamt nicht mehr den Anforderungen an modernes Wohnen.

Die Sanierung des imposanten Bauwerks erfolgte in drei Bauabschnitten. Die Kosten liegen bei rund 17 Millionen Euro, wovon rund 6,8 Millionen Euro über zinsvergünstigte Darlehen des Landes finanziert werden.

Die Baumaßnahme im Überblick

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  • Optische Aufwertung der Fassade und Bau von Arkaden im zweigeschossigen Sockelbereich
  • Anbau von drei teilverglasten Aufzugsanlagen, um die barrierefreie Erreichbarkeit aller Wohnungen zu gewährleisten
  • Wärmedämmung des Gebäudes mit Erneuerung aller Fenster und Türen zum Erreichen des Effizienzhaus 115-Standards
  • Einbau neuer Bäder in den Wohnungen
  • Erneuerung der Heizkörper und Sanitärleitungen
  • barrierefreier Umbau von 36 Zweizimmer-Wohnungen
     

Bauzeit

Foto: SGS

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1. Bauabschnitt: September 2015 bis Dezember 2016 (Vogelsborn 6)

2. Bauabschnitt: Oktober 2016 bis Juni 2017 (Vogelsborn 2)

3. Bauabschnitt: Mai 2017 bis Sommer 2018 (Vogelsborn 4)

Der Wohnungsmix im Vogelsborn

Foto: SGS

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Sockelbereich mit Maisonette-Wohnungen:

2 Zweizimmer-Wohnungen mit Terrasse: ca. 66 m² Wohnfläche
8 Dreizimmer-Wohnungen mit Terrasse: ca. 81 - 110 m² Wohnfläche

1.-13. Wohnetage:

42 Einzimmer-Wohnungen mit Loggia: 42,42 m² Wohnfläche
114 Zweizimmer-Wohnungen mit Loggia: 58,19 m² Wohnfläche
36 Zweizimmer-Wohnungen barrierefrei mit Loggia: 58,36 m² Wohnfläche
42 Dreizimmerwohnungen mit Loggia: 79,97 m² Wohnfläche

Die Wohnungen in der 1. Wohnetage weichen von den angegebenen Wohnflächen auf Grund von Grundrissabweichungen etwas ab (2-4 m²).

Vermietung

Die Wohnungen in der 1. bis 13. Wohnetage sind öffentlich gefördert und unterliegen ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung für einen Zeitraum von zehn Jahren der Mietpreis- und Belegungsbindung.

Die Eingangsmiete beträgt bei den barrierefreien Wohnungen 5,50 € pro Quadratmeter Wohnfläche, bei den restlichen Wohnungen 5,00 € pro Quadratmeter Wohnfläche.